Bauüberwachung zur Qualitätssicherung
Leider treten bei fast allen Baumaßnahmen Mängel auf. Diese sind für einen Laien häufig nicht erkennbar. Die Folgen zeigen sich fast immer zeitlich versetzt, meistens, wenn das Gebäude schon bewohnt wird. Je später die Schäden auftreten, umso schwerer haben es die Kunden, ihre Forderungen durchzusetzen.
Dies ist häufig in einer einseitigen Vertragsgestaltung begründet, die die Rechte des Auftraggebers stark einschränkt.
Des Weiteren wird häufig vergessen, dass eine Abnahme verschieden Formen haben kann, wenn vertraglich nicht genau definiert ist wie diese auszusehen hat. So gilt z.B. als Abnahme der Einzug in ein fertiggestelltes Gebäude bzw. die Nutzung von sanierten Bauteilen oder die vollständige Bezahlung der Schlussrechnung ebenso wie eine formelle Abnahme, welche in jedem Fall durchgeführt werden sollte. Denn mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Bauherr in der Pflicht ist, dem Unternehmer weitere Mängel erst einmal nachzuweisen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich daher bei jeder Baumaßnahme, die Verträge und Bauleistungen von einem unabhängigen Sachverständigen überwachen bzw. prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass die Verträge sowie die Leistungsbeschreibung vollständig und nicht nur zu Gunsten des Auftragnehmers gestaltet und der geforderte Qualitätsstandard sowie die vertraglichen Vereinbarungen erfüllt werden.
Leider treten bei fast allen Baumaßnahmen Mängel auf. Diese sind für einen Laien häufig nicht erkennbar. Die Folgen zeigen sich fast immer zeitlich versetzt, meistens, wenn das Gebäude schon bewohnt wird. Je später die Schäden auftreten, umso schwerer haben es die Kunden, ihre Forderungen durchzusetzen.
Dies ist häufig in einer einseitigen Vertragsgestaltung begründet, die die Rechte des Auftraggebers stark einschränkt.
Des Weiteren wird häufig vergessen, dass eine Abnahme verschieden Formen haben kann, wenn vertraglich nicht genau definiert ist wie diese auszusehen hat. So gilt z.B. als Abnahme der Einzug in ein fertiggestelltes Gebäude bzw. die Nutzung von sanierten Bauteilen oder die vollständige Bezahlung der Schlussrechnung ebenso wie eine formelle Abnahme, welche in jedem Fall durchgeführt werden sollte. Denn mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Bauherr in der Pflicht ist, dem Unternehmer weitere Mängel erst einmal nachzuweisen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich daher bei jeder Baumaßnahme, die Verträge und Bauleistungen von einem unabhängigen Sachverständigen überwachen bzw. prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass die Verträge sowie die Leistungsbeschreibung vollständig und nicht nur zu Gunsten des Auftragnehmers gestaltet und der geforderte Qualitätsstandard sowie die vertraglichen Vereinbarungen erfüllt werden.
Wichtiger Hinweis: Idealerweise beginnt eine Bauüberwachung zur Qualitätssicherung vor Unterzeichnung der ersten Verträge
Wir bieten daher für private und gewerbliche Bauherren eine bauüberwachende Qualitätskontrolle für Neubauten, Umbauten und Sanierungen an. Durch stichprobenartige Prüfungen/Abnahmen in allen wesentlichen Bauphasen können so Baumängel frühzeitig erkannt werden. Die Beseitigung von frühzeitig erkannten Mängeln bereits in der Bauphase ist für den Verursacher kostengünstiger weshalb wesentlich weniger langwierige Auseinandersetzungen entstehen. Der Bauherr kann rechtzeitig auf die Beseitigung drängen und noch entsprechende Abzüge an den Rechnungen als Druckmittel geltend machen, sodass die Mängelbeseitigung sichergestellt wird.
Bei einer herkömmlichen Bauüberwachenden Qualitätskontrolle werden durch unser Büro vor Vertragsabschluss mit dem Bauträger, Fertighaushersteller, Generalunternehmer, Handwerksbetrieb die Verträge, Bau-/Leistungsbeschreibung, Angebot sowie alle vertragsrelevanten Unterlagen umfangreich geprüft. Während der Ausführung wird durch Baustellenbegehungen/Qualitätskontrollen und Teilabnahmen einzelner Gewerke oder Bauzustände die Qualität, die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sowie die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung sorgfältig überprüft. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird eine förmliche Abnahme vor Übergabe durchgeführt, bei welcher alle noch ausstehenden Restarbeiten und Mängel in einem formellen Abnahmeprotokoll festgehalten werden.
Wir bieten daher für private und gewerbliche Bauherren eine bauüberwachende Qualitätskontrolle für Neubauten, Umbauten und Sanierungen an. Durch stichprobenartige Prüfungen/Abnahmen in allen wesentlichen Bauphasen können so Baumängel frühzeitig erkannt werden. Die Beseitigung von frühzeitig erkannten Mängeln bereits in der Bauphase ist für den Verursacher kostengünstiger weshalb wesentlich weniger langwierige Auseinandersetzungen entstehen. Der Bauherr kann rechtzeitig auf die Beseitigung drängen und noch entsprechende Abzüge an den Rechnungen als Druckmittel geltend machen, sodass die Mängelbeseitigung sichergestellt wird.
Bei einer herkömmlichen Bauüberwachenden Qualitätskontrolle werden durch unser Büro vor Vertragsabschluss mit dem Bauträger, Fertighaushersteller, Generalunternehmer, Handwerksbetrieb die Verträge, Bau-/Leistungsbeschreibung, Angebot sowie alle vertragsrelevanten Unterlagen umfangreich geprüft. Während der Ausführung wird durch Baustellenbegehungen/Qualitätskontrollen und Teilabnahmen einzelner Gewerke oder Bauzustände die Qualität, die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sowie die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung sorgfältig überprüft. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird eine förmliche Abnahme vor Übergabe durchgeführt, bei welcher alle noch ausstehenden Restarbeiten und Mängel in einem formellen Abnahmeprotokoll festgehalten werden.
Beispielsweise werden Bei einem Neubau eines Einfamilienhauses massiv bei nachfolgenden Bauzuständen Qualitätskontrollen und Abnahmen auf der Baustelle durchgeführt:
- Fertigstellung des Aushubes inkl. Unterbau und Dämmung unter der Bodenplatte.
- Fertigstellung der Kellerdecke im Rohbau inkl. erforderlichen Abdichtungs- und Drainagearbeiten vor Verfüllung.
- Fertigstellung Rohbau inkl. Zimmererarbeiten.
- Fertigstellung der Dachflächen bis auf Deckung und Innenverkleidung (Dampfsperre u. Unterspannbahn sollte noch vollständig sichtbar sein).
- Fertigstellung Einbau Fenster und Innenwände (vor dem verputzen).
- Fertigstellung Rohinstallation Lüftung/Heizung/Sanitär/Elektro (vor Estrich und Verputz) hier sollte, falls erforderlich, auch die Abdichtung auf der Bodenplatte bereits fertiggestellt sein.
- Fertigstellung Innenputz und Estrich.
- Fertigstellung Außendämmung vor dem Verputzen.
- Endabnahme der gesamten Baumaßnahme nach Fertigstellung, zur Übergabe.
Hinweis: Bei Fertighäusern weichen die Bauzustände zu Qualitätskontrollen ab.
- Fertigstellung des Aushubes inkl. Unterbau und Dämmung unter der Bodenplatte.
- Fertigstellung der Kellerdecke im Rohbau inkl. erforderlichen Abdichtungs- und Drainagearbeiten vor Verfüllung.
- Fertigstellung Rohbau inkl. Zimmererarbeiten.
- Fertigstellung der Dachflächen bis auf Deckung und Innenverkleidung (Dampfsperre u. Unterspannbahn sollte noch vollständig sichtbar sein).
- Fertigstellung Einbau Fenster und Innenwände (vor dem verputzen).
- Fertigstellung Rohinstallation Lüftung/Heizung/Sanitär/Elektro (vor Estrich und Verputz) hier sollte, falls erforderlich, auch die Abdichtung auf der Bodenplatte bereits fertiggestellt sein.
- Fertigstellung Innenputz und Estrich.
- Fertigstellung Außendämmung vor dem Verputzen.
- Endabnahme der gesamten Baumaßnahme nach Fertigstellung, zur Übergabe.
Hinweis: Bei Fertighäusern weichen die Bauzustände zu Qualitätskontrollen ab.