Nachfolgend sind die Leistungen zu einer herkömmlichen Bauüberwachenden Qualitätskontrolle im Einzelnen aufgestellt:

Phase 1 – Verträge:

Phase 2 – Ausführung:

Phase 3 – Übergabe:

Phase 1 – Verträge:

Phase 2 – Ausführung:

Phase 3 – Übergabe:

Häufig gibt es Streitigkeiten, wenn Mängel festgestellt werden. Daher macht es auch noch dann Sinn, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, wenn die Phasen 1 bis 2 schon abgeschlossen sind.