Nachfolgend sind die Leistungen zu einer herkömmlichen Bauüberwachenden Qualitätskontrolle im Einzelnen aufgestellt:
Phase 1 – Verträge:
- Alle Verträge der Handwerksbetriebe, des Bauträgers, Generalunternehmers oder Fertighausherstellers werden von mir fachlich auf Ihre Vollständigkeit, zu erwartende Mehrkosten, Vertragsbedingungen etc. geprüft.
- Überprüfung der Bau-/Leistungsbeschreibung auf Ihre Vollständigkeit, Einhaltung von Normen und Gesetzen, ggf. auf Sie zukommende Mehrkosten, sinnvolle Ergänzungen etc..
- Überprüfung des Zahlungsplanes sowie des Bauzeitenplanes.
Phase 2 – Ausführung:
- Regelmäßige Baustellenbegehungen, um Mängel festzustellen.
- Bei Bedarf Überwachung der Mängelbeseitigung.
- Durchführen von Teilabnahmen einzelner Bauzustände oder Bauteile sowie Prüfung der Abschlagsrechnungen.
Phase 3 – Übergabe:
- Durchführen der Fertigstellungsabnahmen (förmliche Abnahme mit Protokoll).
- Feststellen von Mängeln und ausstehenden Restarbeiten.
- Auffordern der Beteiligten zur Mängelbeseitigung innerhalb einer festgelegten Frist.
- Bei Bedarf Überwachen der Mängelbeseitigung.
- Prüfen der Schlussrechnungen: Ist der Vertrag vollständig erfüllt? Falls nicht, in welcher Höhe ist ein Einbehalt gerechtfertigt?
Phase 1 – Verträge:
- Alle Verträge der Handwerksbetriebe, des Bauträgers, Generalunternehmers oder Fertighausherstellers werden von mir fachlich auf Ihre Vollständigkeit, zu erwartende Mehrkosten, Vertragsbedingungen etc. geprüft.
- Überprüfung der Bau-/Leistungsbeschreibung auf Ihre Vollständigkeit, Einhaltung von Normen und Gesetzen, ggf. auf Sie zukommende Mehrkosten, sinnvolle Ergänzungen etc..
- Überprüfung des Zahlungsplanes sowie des Bauzeitenplanes.
Phase 2 – Ausführung:
- Regelmäßige Baustellenbegehungen, um Mängel festzustellen.
- Bei Bedarf Überwachung der Mängelbeseitigung.
- Durchführen von Teilabnahmen einzelner Bauzustände oder Bauteile sowie Prüfung der Abschlagsrechnungen.
Phase 3 – Übergabe:
- Durchführen der Fertigstellungsabnahmen (förmliche Abnahme mit Protokoll).
- Feststellen von Mängeln und ausstehenden Restarbeiten.
- Auffordern der Beteiligten zur Mängelbeseitigung innerhalb einer festgelegten Frist.
- Bei Bedarf Überwachen der Mängelbeseitigung.
- Prüfen der Schlussrechnungen: Ist der Vertrag vollständig erfüllt? Falls nicht, in welcher Höhe ist ein Einbehalt gerechtfertigt?
Häufig gibt es Streitigkeiten, wenn Mängel festgestellt werden. Daher macht es auch noch dann Sinn, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, wenn die Phasen 1 bis 2 schon abgeschlossen sind.