Erlöschen von Vertragsstrafen

Mit der Abnahme erlischt Ihr Anspruch auf eventuell vereinbarte Vertragsstrafen. Es sei denn, wenn Sie sich diese im Protokoll vorbehalten. Hierzu muss am Ende des Protokolls lediglich der Satz „Wegen bekannter Mängel behält sich der Auftraggeber/Käufer vor, die vereinbarte Vertragsstrafe geltend zu machen“ vermerkt sein. Der Unternehmen wird um eine fristgerechte Mängelbeseitigung bemüht sein, da Sie ihm gegenüber ein Druckmittel in der Hand haben.

Fälligkeit der Schlusszahlung

Die Schlusszahlung mit allen noch ausstehenden Beträgen, außer des Sicherheitseinbehalts, wird mit der Abnahme fällig.

Gefahrübergang bei der Bauabnahme

Vor der Abnahme sind Sie im Falle von Schäden durch Höhere Gewalt, Vandalismus, Naturgewalten, Krieg oder Aufruhr geschützt, weil für die zu erbringende Leistung der Unternehmer verantwortlich ist. So ist es, nach § 644 BGB, an ihm, derartige Schäden abzuwenden oder für sie aufzukommen. Mit der Abnahme geht diese Gefahr auf Sie über. Bei einem VOB-Vertrag ist, nach § 7 VOB/B, die Gefahr vor der Abnahme jedoch auf beide Vertragspartner verteilt. Im Falle von Schäden durch höhere Gewalt, zumindest für alle bereits erbrachten Leistungen und eingebauten Bauteile, hat der Unternehmer Anspruch auf Vergütung.

Gewährleistung

Mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls erlischt Ihr Anspruch auf Gewährleistung offensichtlicher Mängel. Für verdeckte Mängel, die Sie bei der Abnahme nicht sehen konnten, (wie z.B. Dränagen, Wärmedämmung usw.) gilt die vertragliche Gewährleistungsfrist von vier oder fünf Jahren. Diese Frist beginnt mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.

Umkehr der Beweislast durch die Bauabnahme

Der Unternehmer hat die Mangelfreiheit seiner Leistung vor der Abnahme zu beweisen. Die Beweislast kehrt sich nach der Abnahme um. Sie müssen nun, im Falle eines später auftretenden Mangels (z.B. nach langanhaltender Regenperiode wird der Keller feucht) beweisen, dass ein vom Unternehmer zu verantwortender Mangel vorliegt. Hierzu können sie einen Gutachter bestellen, den Sie sich von Ihrem Bauherrenverband vermitteln lassen können.