Prüfung auf Baumängel vor Ablauf der Gewährleistung

Für sämtliche Bauleistungen erhalten Sie in der Regel eine Gewährleistung über einen gewissen Zeitraum nach der Abnahme.
Bis zum Ablauf dieser Gewährleistung, können Sie noch Mängel und daraus resultierende Schäden zur Behebung gegenüber Ihrem Vertragspartner geltend machen.
Aus diesem Grund, sollten Sie vor Ablauf der Gewährleistung, Ihr Gebäude bzw. erhaltene Bauleistungen nochmals gezielt auf Mängel prüfen.
Allerdings stehen Sie im Falle von Gewährleistungsmängeln in der Nachweispflicht gegenüber dem Gewährleistungsgeber. Daher müssen Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner z.B. einen Mangel nachweisen. Dies ist für einen Laien oft nicht bzw. nicht fundiert möglich.
Weiter bleiben durch einen Laien oftmals auch Mängel oder Schäden unerkannt.
Um Ihnen ein größeres Maß an Sicherheit bei der Prüfung und Abwicklung für Gewährleistungsmängel und ggf. daraus resultierte Folgeschäden zu gewährleisten, bieten wir Ihnen an, vor Ablauf der Gewährleistung, Ihr Gebäude/Bauleistungen nochmals auf Mängel und ggf. auch daraus resultierte Schäden zu prüfen, sodass Sie die vorgefundenen Gewährleistungsmängel fundiert geltend machen können.

Für sämtliche Bauleistungen erhalten Sie in der Regel eine Gewährleistung über einen gewissen Zeitraum nach der Abnahme.
Bis zum Ablauf dieser Gewährleistung, können Sie noch Mängel und daraus resultierende Schäden zur Behebung gegenüber Ihrem Vertragspartner geltend machen.
Aus diesem Grund, sollten Sie vor Ablauf der Gewährleistung, Ihr Gebäude bzw. erhaltene Bauleistungen nochmals gezielt auf Mängel prüfen.
Allerdings stehen Sie im Falle von Gewährleistungsmängeln in der Nachweispflicht gegenüber dem Gewährleistungsgeber. Daher müssen Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner z.B. einen Mangel nachweisen. Dies ist für einen Laien oft nicht bzw. nicht fundiert möglich.
Weiter bleiben durch einen Laien oftmals auch Mängel oder Schäden unerkannt.
Um Ihnen ein größeres Maß an Sicherheit bei der Prüfung und Abwicklung für Gewährleistungsmängel und ggf. daraus resultierte Folgeschäden zu gewährleisten, bieten wir Ihnen an, vor Ablauf der Gewährleistung, Ihr Gebäude/Bauleistungen nochmals auf Mängel und ggf. auch daraus resultierte Schäden zu prüfen, sodass Sie die vorgefundenen Gewährleistungsmängel fundiert geltend machen können.