Vorgehensweise bei einer Beratung zum Immobilienkauf

Beauftragung

Nach der Kontaktaufnahme wird zu Ihrer Absicherung über die Auftragsabwicklung ein Sachverständigenvertrag mit Angaben zum Objekt, Auftragsumfang und Auftragsinhalt, das vereinbarte Honorar und Zeitpunkt des Ortstermins geschlossen. Nach Rücksendung des unterzeichneten Vertrages erfolgt eine Terminbestätigung zum Ortstermin.

Ortstermin

Bei dem Ortstermin wird eine umfangreiche visuelle Begutachtung des Objektes sowie eine objektive Einschätzung des bau- und haustechnischen Zustandes durchgeführt bei der alle wesentlichen Bauteile genau unter die Lupe genommen werden. Bereits während des Ortstermins erfolgen auf Wunsch Hinweise zu Baumängel und Bauschäden (mit pauschalen Kostenansätzen) sowie zu sonstigen Besonderheiten.

Beauftragung

Nach der Kontaktaufnahme wird zu Ihrer Absicherung über die Auftragsabwicklung ein Sachverständigenvertrag mit Angaben zum Objekt, Auftragsumfang und Auftragsinhalt, das vereinbarte Honorar und Zeitpunkt des Ortstermins geschlossen. Nach Rücksendung des unterzeichneten Vertrages erfolgt eine Terminbestätigung zum Ortstermin.

Ortstermin

Bei dem Ortstermin wird eine umfangreiche visuelle Begutachtung des Objektes sowie eine objektive Einschätzung des bau- und haustechnischen Zustandes durchgeführt bei der alle wesentlichen Bauteile genau unter die Lupe genommen werden. Bereits während des Ortstermins erfolgen auf Wunsch Hinweise zu Baumängel und Bauschäden (mit pauschalen Kostenansätzen) sowie zu sonstigen Besonderheiten.

Zusammenfassung beim Ortstermin

Auf Grundlage der Feststellungen bei dem Ortstermin und nach Einschätzung des angemessenen Kaufpreises in Abhängigkeit zu vorgefundenen Mängeln, Schäden und Modernisierungsbedarf erfolgt im direkten Anschluss an den Ortstermin eine ausführliche mündliche Erläuterung der festgestellten Kriterien und Umständen.
Hierbei können sehr häufig Argumente aufgezeigt werden, die bei Verhandlungen zum Kaufpreis der Immobilie sehr hilfreich sind.

Die wichtigsten Bauteilprüfungen

Fehlende Unterlagen und Informationen

Sollten die für die Auftragserfüllung benötigten Unterlagen bzw. die Inaugenscheinnahme beim Ortstermin für eine überschlägige Bewertung des Kaufpreises nicht ausreichend sein, werden die fehlenden Unterlagen nach Möglichkeit durch eigene Recherche ergänzt bzw. zusätzliche Berechnungen erstellt oder Informationen eingeholt.